Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SSP Sales Success Partners OG für die Marke „Kitchen Possible“ · Fassung September 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SSP Sales Success Partners OG, St. Egidi 82, 8850 Murau (im Folgenden „Kitchen Possible“ oder „wir“), insbesondere Analyse, Beratung, Küchenplanung, Vermittlung und Vertrieb von Küchensystemen und Geräten, Montagekoordination, Einschulung sowie Betreuung im laufenden Betrieb.
  2. Sie richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (Gastronomie, Hotellerie, Produktions- und Cateringbetriebe). Soweit ein Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
  2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Terminanfragen über die Website sind unverbindlich; ein Termin gilt erst mit unserer Bestätigung als vereinbart.
  3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet (§ 5 KSchG bleibt unberührt).

3. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet.
  2. Lieferung und Montage erfolgen über geprüfte und zertifizierte Partnerbetriebe mit langjähriger Erfahrung im Küchenbau; die Koordination übernimmt Kitchen Possible.
  3. Geräte und Küchensysteme werden – sofern vereinbart – von Herstellern bzw. Fachhändlern geliefert. Für diese gelten ergänzend die Liefer- und Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten, auf die wir im Angebot hinweisen.
  4. Angaben zu Einsparpotenzialen (z. B. Personal, Energie, Wareneinsatz) sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Eigenschaften, da sie von betrieblichen Faktoren abhängen, die wir nicht beeinflussen können.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Planung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung (Grundrisse, Maße, Speisekarte, Gästezahlen, Personalsituation).
  2. Bauliche Voraussetzungen (Elektro-, Wasser-, Abwasser-, Lüftungs- und Gasanschlüsse, Tragfähigkeit, Zugangswege) sowie erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig herzustellen bzw. einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

5. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager bzw. Werk, sofern nicht anders angegeben. Liefer-, Montage- und Reisekosten werden gesondert ausgewiesen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan: 40 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Lieferung, 10 % nach Übergabe bzw. Einschulung. Beratungs- und Planungsleistungen sind nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Unternehmer) bzw. § 1000 ABGB (Verbraucher) sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen und weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.

6. Liefer- und Montagetermine

  1. Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe von Herstellern oder nicht fertiggestellte bauliche Voraussetzungen verlängern die Fristen angemessen. Der Kunde ist darüber unverzüglich zu informieren.

7. Übergabe und Einschulung

  1. Nach Montage erfolgt eine gemeinsame Übergabe mit Übergabeprotokoll. Geringfügige Mängel, die den Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Übernahme.
  2. Die Einschulung erfolgt im vereinbarten Umfang vor Ort. Zusätzliche Schulungen und Begleitung im laufenden Betrieb werden nach Aufwand oder Pauschale verrechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bzw. Eigentum des liefernden Herstellers. Der Kunde darf Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

9. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe; § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) ist ausgeschlossen.
  2. Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Übergabe bzw. Entdeckung, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  3. Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Herstellergarantien bleiben unberührt und werden direkt über den Hersteller abgewickelt.
  4. Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Bedienung, fehlender Wartung, natürlicher Abnutzung oder Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte.

10. Haftung

  1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.
  2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Betriebsunterbrechung und Datenverlust ausgeschlossen und der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  4. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11. Planungsunterlagen und Urheberrecht

Pläne, Konzepte, Kalkulationen, Rezepturen und Schulungsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet und ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wird auf Grundlage unserer Planung kein Auftrag erteilt, sind die Planungsleistungen nach Aufwand zu vergüten, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.

12. Rücktritt und Stornierung

  1. Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag ohne unser Verschulden, sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Zusätzlich können wir eine Stornogebühr von 15 % des Auftragswerts sowie allfällige Stornokosten von Herstellern verrechnen. Bereits bestellte Sonderanfertigungen sind vollständig zu bezahlen.
  2. Verbrauchern stehen bei Fern- oder Auswärtsgeschäften die Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bzw. § 3 KSchG zu; hierüber informieren wir im Einzelfall gesondert.

13. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Murau. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.